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Nachweisgesetz
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§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
Quelle:
BMJ
Import:
17.12.2024